Aufgrund der Gesuche um Ausrichtung von Beiträgen nach dem Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen (GAöL) wurden eine Vielzahl von Verträgen mit den landwirtschaftlichen Bewirtschaftern abgeschlossen. Darin werden Rechte und Pflichten der Bewirtschafter festgehalten.
Bei den GAöL-Flächen handelt es sich um Flächen,
• die durch eine Schutzverordnung geschützt sind
• Moore (Streueflächen)
• Magerwiesen (Extensiv genutzte Wiesen)
• Pufferzonen
• Rückführungsflächen
• neu angelegte ökologische Ausgleichsflächen
• Magerweiden (Extensiv genutzte Weiden)
• Hecken, Feld- und Ufergehölze
• ökologisch wertvolle Waldränder
Im Vordergrund steht die naturschonende Bewirtschaftung der Flächen um den Schlossweiher, aber auch bei anderen Naturschutzgebieten in der Gemeinde.
Die GAöL-Verträge werden alle acht Jahre überprüft oder bei Änderung der Verhältnisse angepasst. Der Gemeinderat hat den Vertrag mit den Bewirtschaftern der grössten Flächen um den Schlossweiher genehmigt.