Die Gemeinde Thal konnte im Oktober 2021 mit dem Kanton St. Gallen eine Vereinbarung betreffend der vorübergehenden Nutzung des Grundstücks Nr. 2630 (Fuchsloch) abschliessen. Der Kanton St. Gallen hat derzeit keine Verwendung für dieses Grundstück, weshalb er die Parzelle der Gemeinde zur Nutzung überlässt. Die Gemeinde wird auf dem westlichen Teil des Grundstücks Stamm- und Altholz lagern. Dieses Holz ist für den Holzwärmeverbund bestimmt.
Den östlichen und südlichen Teil der Parzelle können die Pferdefreunde Thal für Rangier- und Reitaktivitäten nutzen. (pd/gk)