Entwicklung Grundstück Mittlerhof

Der revidierte Zonenplan und das neue Baureglement wurden vom 2. November bis 1. Dezember 2021 öffentlich aufgelegt. Gegen das Baureglement wurde erfreulicherweise keine Einsprache erhoben. Gegen den Zonenplan sind vier Einsprachen eingegangen, mit denen sich der Gemeinderat in den nächsten Wochen beschäftigt und mit den Einsprechern Verhandlungen führt. Gegen die Einzonung von ca. 3’913 m2 ab dem Grundstück Nr. 120, Mittlerhof, wurde keine Einsprache eingereicht. Damit kann die bauliche Entwicklung angegangen werden, um die Voraussetzungen zu schaffen für die Genehmigung des Kaufs für die Gemeinde durch die Bürgerschaft. Bisher wurde ein Vorvertrag zum Abschluss eines Kaufvertrages und ein limitiertes Vorkaufsrecht zu Gunsten der Gemeinde Untereggen abgeschlossen. Damit kann die Gemeinde die künftige Überbauung steuern. Es wird die Abgabe des Baulandes für Mehrfamilienhäuser im Baurecht angestrebt. Der Gemeinderat möchte Interessierten aus der Bevölkerung die Gelegenheit geben, bei der Formulierung der Voraussetzungen für die Überbauung und für die Auswahl von möglichen Bauträgern mitzureden.

Dokument Entwicklung_Grundstuck_Mittlerhof_wer_macht_mit.pdf (pdf, 189.0 kB)

Quelle: www.untereggen.ch

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