Ein wichtiger Hinweis: Aquarientiere nicht aussetzen

Die Staatskanzlei St.Gallen hat nachstehende Medienmitteilung verschickt:

Wer Tiere und Pflanzen aus einem Aquarium oder Gartenteich in die Natur aussetzt, bietet ihnen kaum Überlebenschancen. Zudem ist solches Freilassen verboten. Überlebende Tiere und Pflanzen können die heimische Tier  und Pflanzenwelt schwer schädigen, indem sie angestammte Tiere und Pflanzen verdrängen oder gar vernichten.

Die meisten Lebewesen aus Aquarien und Gartenteichen können in unseren Gewässern nicht überleben. Als invasive Art kann selbst ein kleiner überlebender Teil grossen Schaden anrichten. Ausgesetzte Goldfische oder Rotwangen-Schmuckschildkröten fressen beispielsweise ganze Weiher leer und bedrohen damit seltene Amphibien- und Insektenarten. Freigelassene Grosskrebse aus Nordamerika übertragen die sogenannte Krebspest, eine Krankheit, die für einheimische Krebse tödlich ist.

Auch Aquarienpflanzen, wie etwa das Brasilianische Tausendblatt, können problematisch sein, denn sie wachsen sehr schnell und bilden dichte, teppichartige Bestände. Es ist deshalb verboten, gebietsfremde Tiere und Pflanzen in der freien Natur ins Gewässer auszusetzen.

Zahlreiche Kantone informieren heute über ihre Kommunikationskanäle und mit einem Flyer, woran gedacht werden muss, bevor ein Aquarium gekauft oder ein Gartenteich angelegt wird. Interessierte erhalten auch Informationen, wie Tiere und Pflanzen tiergerecht und legal weitergegeben werden können.

Webseite «Aquatische Neobiota» mit Flyer der Kantone: www.sg.ch/aquatische-neobiota

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