Fakultatives Referendum: Vereinbarung über Führung eines gemeinsamen Betreibungsamtes

Der Gemeinderat Rorschacherberg meldet in der Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Betreibungsamtes

Die Politischen Gemeinden Rorschach, Rorschacherberg und Tübach führen ab dem 1. Januar 2024 unter dem Namen «Betreibungsamt Region Rorschach» einen gemeinsamen Betreibungskreis. Die Politische Gemeinde Goldach tritt dem gemeinsamen Betreibungskreis durch Beschluss des Gemeinderates später bei, voraussichtlich mit der Pensionierung des aktuellen Leiters des Betreibungsamtes. Es gilt eine Vorlaufzeit von 6 Monaten. Der Beitritt erfolgt bis spätestens 1. Januar 2027.

Folgender Beschluss des Gemeindesrates vom 15. August 2023 untersteht gemäss Art. 3 und Art. 23 lit. b Gemeindegesetz (sGS 151.2) sowie Art. 13 ff. Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum: Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Betreibungsamtes zwischen den Politischen Gemeinden Goldach, Rorschach, Rorschacherberg und Tübach. Die Referendumsvorlage kann untenstehend eingesehen oder auf Voranmeldung bei der Gemeinderatskanzlei Rorschacherberg bezogen werden. 

Ein Referendumsbegehren ist innert 40 Tagen ab 2. September 2023 schriftlich der Gemeinderatskanzlei, Goldacherstrasse 67, 9404 Rorschacherberg, einzureichen. Die Referendumsfrist endet am 11. Oktober 2023.

Für das Zustandekommen des Referendums sind 225 Unterschriften von in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten notwendig. Die Unterschriftenbogen mit dem Referendum und den beglaubigten Unterschriften sind spätestens am 11. Oktober 2023 der Gemeinderatskanzlei Rorschacherberg einzureichen.

Quellen: https://www.rorschacherberg.ch/dl.php/de/64f17750904cf/Vereinbarung_%C3%BCber_die_gemeinsame_F%C3%BChrung_des_Betreibungsamtes.pdf

www.rorschacherberg.ch

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