Voranzeige Gräberräumung in Horn

Die Gemeindeverwaltung Horn meldet: Gemäss Art. 26 des Bestattungs- und Friedhofreglementes der Gemeinde Horn wird ein Grabfeld dann abgeräumt, wenn das letzte Grab in der Reihe die Ruhezeit von 20 Jahren erreicht hat (inklusive spätere Urnenbeisetzungen in diese Gräber).

Somit werden nach erfolgtem Ablauf der Liegezeiten folgende Gräber im Februar 2024 geräumt:

Erdbestattungsgräber 1997 – 1999, Urnengräber 1992 – 2000, Urnenwandtafeln 1999 – 2004

Die Angehörigen werden nach Möglichkeit persönlich benachrichtigt. Die für die Pflege der betroffenen Gräber zuständigen Personen werden gebeten, die Grabsteine und wieder verwendbaren Pflanzen zwischen dem 03.02. und 17.02.2024 zu entfernen. Anschliessend werden die Gräber geräumt. Über stehen gelassene Grabsteine und Pflanzen wird verfügt.

Für allfällige Auskünfte stehen Ihnen der Friedhofvorsteher (Tel. 058 346 21 23, M. Jutz) oder der Friedhofgärtner (Tel. 071 841 72 76, B. Ullmann) gerne zur Verfügung.

Die beiden Kirchgemeinden laden zu einer ökumenischen Gedenkfeier anlässlich der Gräberräumung ein. Sie findet am Samstag, 10.02.2024, um 11.00 Uhr auf dem Friedhof statt, bei schlechtem Wetter in der Friedhofskapelle.

Quelle: horn.ch

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