Zwei Mobilfunk-Standorte in Steinach bewilligt

Der Gemeinderat hat sich an seiner letzten Sitzung mit den beiden Baugesuchen der Swisscom AG für den Neubau von zwei Mobilfunk-Antennen in den Gebieten Ampèrestrasse und Morgental befasst. Der Rat musste gleichzeitig acht Einsprachen behandeln, die im Zusammenhang mit den Vorhaben während der Auflage eingegangen waren. Teilweise handelte es sich um Einsprechergemeinschaften, bei denen mehrere Personen die Eingaben mitunterzeichnet hatten. Die Baugesuche, die bereits im August 2020 eingereicht wurden, hatten zu vielerlei Diskussionen und rechtlichen Abklärungen geführt – nicht zuletzt auch zur Sammlung von Unterschriften bis hin zu einer Vereinsgründung und der Informationsveranstaltung am 17. April 2021 auf dem Schulareal. Ähnliche Abläufe und Szenarien wie aktuell in Steinach sind derzeit in vielen weiteren Gemeinden zu beobachten. Gleichermassen sind Behörden- und Gerichtsinstanzen mit Rechtsmitteln konfrontiert, sodass eine gefestigte Rechtssprechung – nicht zuletzt durch das Bundesgericht – besteht. Neue Themen, wie die Bewilligungspraxis betreffend adaptive 5G-Antennen, hatte der Gemeinderat in den aktuellen Verfahren nicht zu entscheiden, da die Gesuche vom vergangenen Jahr noch auf dem «worst-case-szenario» basieren. D.h. das kantonale Amt für Umwelt des Kantons St. Gallen bestätigte mit Nachweis vom 18. November 2020, dass die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) eingehalten ist. Beurteilt wurde die Strahlung der geplanten Mobilfunk-Antennen analog derjenigen von bisherigen «konventionellen» Antennen, d.h. auch mit der neuen 5G-Technologie sind die gleichen Werte einzuhalten und die Antennen führen zu keiner besonderen Mehrbelastung aufgrund der New Radio-Technologie. Der Gemeinderat kam aufgrund einer sorgfältigen Überprüfung der Gesuchsunterlagen und nach Rücksprache mit spezialisierten Bau-Juristen zum Entscheid, dass beide Baugesuche für neue Mobilfunk-Antennen in Steinach die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und die Standorte in den entsprechenden Zonen konform sind. Die Baubaubewilligung wurde erteilt und die Einsprachen mit entsprechender Begründung abgewiesen. Der Gemeinderat machte in der Baubewilligung eine zusätzliche Auflage: mit Rücksicht auf die vielfach geäusserten Bedenken im Zusammenhang mit einer späteren Leistungserhöhung der 5G-Antennen, bewilligte der Rat nur die gemäss der «worstcase»-Betrachtung ermittelte Sendeleistung. Für den Fall, dass die vom Bundesamt für Umwelt im Februar 2021 erlassene Vollzugsempfehlung für den Betrieb von adaptiven Antennen anwendbar wird, wäre zur Erhöhung der Leistung ein neues Baubewilligungsverfahren durchzuführen. Die Verfügungen betreffend Baubewilligung bzw. die Einspracheentscheide sind noch nicht rechtskräftig und können noch beim Baudepartement mit Rekurs angefochten werden. Quelle Mitteilungsblatt 28.5. www.steinach.ch

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