In der Rorschacher Stadtinfo Nr. 13 informierte der Stadtrat über das Projekt für die Revitalisierung des Seeufers vor dem Strandbad. Im Bereich zwischen der Gemeindegrenze zu Rorschacherberg (Burgbach) und der Einmündung des Mühletobelbaches in den See westlich des Badigrundstückes soll anstelle der heute harten Verbauung ein Flachufer entstehen, was sowohl der Natur als auch der Bevölkerung zugute kommt. Letztere soll zusätzlich von einem neuen Badesteg und einem neu durchgehend befestigten Seeuferweg profitieren, welcher ausserhalb der Badesaison öffentlich zugänglich sein wird.
Der Stadtrat unterstellte das Projekt in der Zeit vom 10. August bis 15. September 2024 der öffentlichen Mitwirkung.
Einzig eine Rückmeldung
Einzig die IG “mehramsee” nutzte die Möglichkeit, sich zum Projekt zu äussern. Sie unterstützt die Projektidee und die Massnahmen im Grundsatz, äussert sich zu einzelnen Punkten aber auch kritisch, beispielsweise zur Verfrachtungsproblematik, zur Offenlegung des Mühletobelbaches, zur Anbindung des Seeuferweges oder zu dessen Abgrenzung mit Treppen- und Sitzstufen.
Das neue Flachufer liegt im Gewässerbereich des Bodensees und untersteht damit dem Hoheitsrecht des Kantons St. Gallen. Die kantonalen Behörden waren deshalb von Beginn weg ins Projekt involviert. Im Rahmen der Vorprüfung haben sich die betroffenen Stellen zum Vorhaben geäussert. Sie begrüssen die Revitalisierung durchwegs, verlangen vereinzelt aber noch Ergänzungen und Präzisierungen, die der Stadtrat bereits ins Projekt hat einfliessen lassen.
Genehmigungsfähigkeit als oberstes Ziel
Vordringliches Ziel ist es, das Projekt so auszugestalten, dass es genehmigungsfähig und damit bereit für die öffentliche Auflage ist. Aus der Mitwirkung konnte der Stadtrat deshalb keine Änderungen ins Projekt einfliessen lassen, zumal einige Anmerkungen Bereiche ausserhalb des Projektperimeters betreffen. Zudem gilt es, Vorgaben aus dem rechtskräftigen Sondernutzungsplan Würth einzuhalten, beispielsweise in Bezug auf die Offenlegung des Mühletobelbaches.
Die überarbeitete Projektmappe geht nun zur abschliessenden Vernehmlassung zurück an die kantonalen Behörden, damit gestützt darauf die voraussichtlichen Beiträge von Bund und Kanton festgelegt werden können. Die Anpassungen aus der kantonalen Vorprüfung machen keine erneute Mitwirkung nötig.
Der nächste, wichtige Schritt ist in der Folge die öffentliche Auflage.