Kirschlorbeer sollte entfernt werden

Die Gemeinde Thal weist in ihrer Mitteilung auf die Problematik von invasiven Neophyten hin, zu der auch der Kirschlorbeer gehört:

Pflanzenarten, die von anderen Kontinenten durch menschliches Handeln beabsichtigt oder unbeabsichtigt nach Europa eingebracht wurden, sich hier stark und rasch ausbreiten und dadurch Gefahren oder Schäden verursachen, bezeichnet man als invasive Neophyten. Auch der Kirschlorbeer, welcher gerne als Sichtschutz im Garten verwendet wird, gehört zu dieser Art Neophyt und wildert in unsere Wälder aus. Um eine rasche Ausbreitung zu verhindern sollen die Beeren mit einer Gartenschere abgetrennt werden. Wir empfehlen den Kirschlorbeer (inkl. Wurzeln) erst Ende August / Mitte September komplett zu entfernen, um die Brutzeit der Vögel zu berücksichtigen. Die Beeren wie auch die Wurzeln können mit dem Neophytensack der Gemeinde kostenlos entsorgt resp. die Blätter und Äste dürfen bei den Grüngutplätzen angeliefert werden. Der Kirschlorbeer darf per 1. September 2024 nicht mehr verkauft, importiert oder verschenkt werden (Inverkehrbringungsverbot). Die Gemeinde empfiehlt, möglichst viele Kirschlorbeerhecken zu entfernen. Damit leisten Sie einen Beitrag zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung. Um die entstandene Lücke mit einer einheimischen Alternative zu bepflanzen, können zum Beispiel die europäische Stechpalme, Eibe, Liguster, oder auch Hainbuche verwendet werden.

Quelle: Gemeindeverwaltung Thal

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