Neues aus dem Gemeinderat Horn

Der Zwischenabschluss des Steueramtes für das Jahr 2021 (per 31.10.2021) sieht leider einen Minderertrag von rund CHF 51’680.00 für die Gemeinde vor. Das Budget wird bei den juristischen Personen sowie bei den Nachträgen, jedoch nicht bei den natürlichen Personen, erreicht.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 06.07.2021, Beschluss Nr. 84, das überarbeitete Hafenreglement genehmigt und dieses dem fakultativen Referendum unterstellt. Die öffentliche Auflage fand vom 27.08.2021 bis 27.09.2021 statt. Das fakultative Referendum wurde nicht ergriffen. Der Gemeinderat hat beschlossen, das neue Hafenreglement, die Hafenordnung sowie den Gebührentarif per 01.01.2022 in Kraft zu setzen. Die neuen Reglemente sind alle auf der Homepage der Gemeinde abrufbar.

Die Staatskanzlei, Dienststelle für Statistik, hat den Gemeinden die Statistik der im Jahr 2020 erbrachten Sozialhilfeleistungen, inkl. Alimentenbevorschussungen, zugestellt. Die Gemeinde Horn hat im Jahr 2020 Sozialhilfeleistungen von netto CHF 219’651 erbracht. Die Ausgaben pro Einwohner betrugen im Jahr 2020 somit CHF 76.00. Der gesamtkantonale Durchschnitt betrug im Jahr 2020 CHF 100.00. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der statistischen Mitteilung der Staatskanzlei über die Öffentliche Sozialhilfe der Gemeinden 2020 genommen. Voranschlag 2022 Die seit dem März 2020 in der Schweiz angekommene Corona-Krise und die unmittelbaren Folgen führen auch im Budget 2022 zu grossen Unsicherheiten. So sind weiterhin die Auswirkungen der Krise, insbesondere auf der Einnahmenseite, schwierig abzuschätzen und deshalb mit grossen Unsicherheiten behaftet. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden laufend korrigiert. Angesichts der weiterhin tiefer zu erwartenden Einnahmen und der gestiegenen Ausgaben wird eine ausgeglichene Erfolgs- und Gesamtrechnung beinahe illusorisch.

Das Budget 2022 der Gemeinde Horn schliesst bei einem unveränderten Steuerfuss von 34 Prozent mit einem voraussichtlichen Defizit von CHF 376’610.00 ab. Die wichtigsten Mehrkosten verursachen nicht beeinflussbare Kosten wie zum Beispiel der Beitrag an den Finanzausgleich des Kantons (CHF 90’000.00), der Gemeindebeitrag an den öffentlichen Verkehr (CHF 14’000.00) oder der Beitrag an die Kindertagesstätte Horn-Steinach-Tübach (CHF 68’000.00) sowie dringend anstehende Unterhaltsarbeiten im Hafen West (rund CHF 128’000.00) und beim Friedhof Horn (CHF 39’000.00). Die Steuerkraft 2022 wurde hingegen unverändert gegenüber dem Jahr 2021 geschätzt. Das für das Jahr 2022 budgetierte Defizit von CHF 376’610.00 beträgt rund 4.3 Steuerprozente. Dieser Aufwandüberschuss könnte mit dem Eigenkapital gedeckt werden, welches sich per 31. Dezember 2020 auf CHF 7.012 Mio. beläuft. Weitere Details können Sie der Botschaft zum Budget 2022 entnehmen. Die detaillierte Ausgabe zum Budget 2022 kann gleichzeitig mit der Veröffentlichung der Botschaft zum Budget 2022 im Internet unter www.horn.ch, Rubrik Online-Schalter – Finanzverwaltung abgerufen oder auf Wunsch am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Gemeindeversammlung vom 17.01.2022

Die seit März 2020 andauernde Corona-Krise beeinflusst nach wie vor das Zusammenleben in der Schweiz. So hat der Bundesrat am 13.09.2021 seine stark ausgeweitete Covid-19-Zertifikatspflicht angeordnet, z.B. für Innenbereiche von Restaurants, Freizeit-, Sportund Unterhaltungsbetrieben. Die Zertifikatspflicht gilt vorerst bis zum 24.01.2022. Ganz ausgenommen von der Zertifikatspflicht und auch von personellen Beschränkungen sind insbesondere Gemeindeversammlungen (Art. 19 Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie). Gemeindeversammlungen sind mit den üblichen Schutzmassnahmen (Schutzkonzeptpflicht) also durchführbar. Der Gemeinderat hat sich zur Durchführung der Budgetgemeindeversammlung beraten und ist aus heutiger Sicht überzeugt, dass mit einem Schutzkonzept und sinnvollen Hygienemassnahmen, namentlich Händedesinfektion, Maskenpflicht während der Gemeindeversammlung, Verzicht auf den Neujahrsapéro, eine Durchführung der Gemeindeversammlung im Januar 2022 möglich ist. Aus diesen Überlegungen wird auf die erneute Ansetzung einer Urnenabstimmung, statt Gemeindeversammlung, verzichtet und die Gemeindeversammlung physisch durchgeführt.

Für die Gemeindeversammlung vom 17.01.2022 hat der Gemeinderat die folgende Traktandenliste beschlossen:

1. Wahl von zwei Stimmenzählern

2. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 14. Januar 2020

3. Einbürgerungsgesuch René Stepke

4. Einbürgerungsgesuch Familie Önel

5. Abnahme Budget 2022

6. Allgemeine Umfrage

Horn, im Dezember 2021 Der Gemeinderat

Quelle Mitteilungsblatt Horn

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