Richtplan, Zonenplan, Baureglement / oberbehördliche Genehmigung / Inkraftsetzung

Mit Inkraftsetzung des neuen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1) am 1. Oktober 2017 waren die Gemeinden im Kanton St. Gallen angehalten, auf Basis der geänderten Rahmenbedingungen ihre Ortsplanung und somit auch ihre Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) zu überprüfen und anzupassen.

In der Gemeinde Untereggen wurde die Ortsplanungsrevision im Jahre 2018 angegangen. Nach der öffentlichen Mitwirkung wurde der Zonenplan und das Baureglement (Rahmennutzungsplanung) am 28. September 2021 erlassen. Vom 2. November bis 1. Dezember 2021 wurde der Rahmennutzungsplan öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind Einsprachen eingegangen. Diese führten zu Änderungen in der Richt- und Zonenplanung.

Nach einer weiteren öffentlichen Mitwirkung wurden am 14. Februar 2023 die Änderungen der Rahmennutzungsplanung erlassen. Anschliessend wurde vom 20. Februar bis 21. März 2023 eine zweite öffentliche Auflage durchgeführt. Sämtliche Einsprachen konnten erledigt werden. 

Die Zonenplanung und das Baureglement wurden vom 17. April bis 26. Mai 2023 dem fakultativen Referendum unterstellt. Das Referendum wurde nicht ergriffen.

Mit Beschluss vom 14. Dezember 2023 hat der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) die Richtplanung, vom Gemeinderat am 28. September 2021 und am 14. Februar 2023 erlassen, zur Kenntnis genommen.

Mit Verfügung vom 14. Dezember 2023 hat der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation die neue Zonenplanung und das Baureglement mit Ausnahmen und Auflagen genehmigt.

Der Gemeinderat hat die neue Ortsplanung nach Ablauf der Rechtsmittelfrist per 31. Dezember 2023 in Kraft gesetzt. Die neuen Unterlagen sind bei der Homepage und im Geoinformationssystem aufgeschaltet.

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