Rund die Hälfte der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Rorschach besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit. Ausländerinnen und Ausländer, die mindestens 10 Jahre in der Schweiz und davon 5 Jahre ununterbrochen in der Stadt wohnen, haben die Möglichkeit, durch das Einbürgerungsverfahren die schweizerische Staatsbürgerschaft zu erlangen. Das Bürgerrecht ist dreigeteilt: Neben der Schweizer Staatsangehörigkeit erhalten die Einbürgerungswilligen auch das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht. Daher sind der Bund, der Kanton und die Stadt am Verfahren beteiligt.
Kostenpflichtige Verfahren
Jugendliche, welche das Gesuch vor Vollendung des 20. Altersjahres stellen, profitieren von einem vereinfachten Verfahren. In diesen Fällen kommt die besondere Einbürgerung zur Anwendung. Es entfällt die öffentliche Auflage des Dossiers und die amtliche Bekanntmachung des Beschlusses des Einbürgerungsrates und damit auch die Möglichkeit zur Einspracheerhebung. Zudem sind die Gebühren etwas tiefer. In Rorschach betragen die Kosten für eine besondere Einbürgerung CHF 1’200.00. Im ordentlichen Verfahren beträgt der Tarif für eine Einzelperson CHF 1’400.00.
Eine Einbürgerung bringt für ausländische Personen verschiedene Vorteile mit sich. Sie können sich politisch aktiv beteiligen. Auch stehen ihnen in der Folge verschiedene Berufe offen, die Schweizer Bürgerinnen und Bürgern vorbehalten sind.
Die Einbürgerung stärkt aber auch die demokratischen Prozesse und fördert die Integration und Partizipation. Es liegt im öffentlichen Interesse, Personen, welche die Voraussetzung für eine Einbürgerung erfüllen, gut zu beraten und zu begleiten.
Bekenntnis zur Schweiz fördern
Bei Jugendlichen, welche die Voraussetzung für die besondere Einbürgerung erfüllen, gilt das im besonderen Masse. Sie sind hier aufgewachsen, besuchen die Schule und schliessen Ausbildungen ab. Die Schweiz ist ihre Heimat. Die politische Bildung, die in der Oberstufe und besonders in der Berufsschule stattfindet, soll dazu beitragen, dass junge Menschen sich an unseren demokratischen Prozessen beteiligen. Das Bekenntnis zur Schweiz erschliesst für junge Menschen aber nicht nur Rechte. Gerade eine besondere Einbürgerung beinhaltet auch ein Bekenntnis zu den Pflichten, insbesondere zur Militärdienstpflicht.
Das Teenager-Alter ist ein wichtiges Zeitfenster für junge Menschen, sich mit der eigenen Situation zu befassen und die Entscheidung über die Staatszugehörigkeit selbständig anzugehen. In der Phase der Aus- und Weiterbildung sind die finanziellen Möglichkeiten oft beschränkt und die Gebühren für eine Einbürgerung können eine abschreckende Hürde sein.
Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, die Gebühren für besondere Einbürgerungen auf CHF 200.00 zu reduzieren. Auch junge Erwachsene bis 25 Jahre sollen von tieferen Einbürgerungskosten profitieren. Diese betragen für diese Altersgruppe neu CHF 700.00 für eine Einzelperson.
Die neuen Tarife gelangen für Gesuche zur Anwendung, die nach dem 1. Januar 2025 eingehen.