Umlegung Wanderweg Fellenberg-Wandweg

Im Zusammenhang mit dem Mitwirkungsverfahren für den revidierten Strassenplan wurde die Umlegung des Wanderweges Fellenberg-Wandweg auf einer Länge von rund 30 Metern angeregt und vom Gemeinderat geprüft.

Ende August 2021 musste die Wanderwegbrücke Fellenberg-Wand aufgrund Einsturzgefahr gesperrt und sofort abgebrochen werden. Der Abbruch der Brücke hat die Umlegung beschleunigt, weil möglichst rasch wieder eine Brücke für die Nutzerinnen und Nutzer des Wandweges realisiert werden soll.

Die Umlegung des Wanderweges kann von der Westseite eines privaten Grundstückes auf ein Grundstück im Eigentum der Gemeinde erfolgen. Die Kosten werden zum überwiegenden Teil vom Grundeigentümer getragen, welcher von der Umlegung profitiert. Die Umlegung erfolgt auf einer Länge von 30 Metern, der Ersatz der abgebrochenen Brücke um diese Distanz weiter nördlich. Die neue Brücke wird wie die im Jahr 2019 gebauten Brücken im Gebiet Egg/Buechberg aus Metall mit Holzgeländer erstellt. Sie ist 10 m lang und wird ausserhalb der Grundwasserschutzone gebaut. Die dafür notwendigen Holzerarbeiten sind mit dem Revierförster abgesprochen und betreffen vornehmlich von Eschentriebsterben betroffene Bäume sowie kleinere Sträucher.

Gemäss Art. 41 Abs. 2 des Strassengesetzes kann bei kleinen und unbedeutenden Projekten auf die öffentliche Auflage verzichtet werden, wenn kein Kostenverlegungsverfahren durchgeführt wird. Vorliegend ist die Kostenverlegung vertraglich vereinbart. Von der Umlegung des Wanderweges sind lediglich zwei Grundeigentümer unmittelbar und weitere drei Grundeigentümer für vorübergehende Beanspruchungen für den Transport der Brücke betroffen. Sämtliche betroffenen Grundeigentümer haben dem Projekt zugestimmt.

Der Gemeinderat hat das Projekt genehmigt, für den Gemeindeanteil einen Ausgabenbeschluss von Fr. 10‘000.00 gefasst und dafür einen Nachtragskredit in dieser Höhe erteilt. Ein Ersatz der Holzbrücke am bisherigen Platz hätte rund 16’000 Franken gekostet. Mit einem Teilstrassenplan wurde der Weg neu einheitlich als Gemeindeweg 2. Klasse eingeteilt. Bisher war ein Teil des Weges an dieser Stelle als Gemeindeweg 3. Klasse klassiert. Diese Klassierung macht jedoch nur Sinn für Wege, die keinen Unterhalt benötigen.

Der Teilstrassenplan wurde dem kantonalen Tiefbauamt zur Genehmigung eingereicht. Nach dessen Genehmigung kann die Umlegung realisiert werden. Das Aufsetzen der Brücke ist unter Berücksichtigung der Vegetation Anfang Juli 2022 geplant. So wird angestrebt, dass der umgelegte Weg mit Brücke ab den Sommerferien 2022 wieder allen Benützerinnen und Benützer zur Verfügung steht.

Die Arbeiten für die Umlegung des Wanderweges und der Neubau der Brücke wurden im freihändigen Verfahren an die einheimischen Unternehmen Reichmuth Bauunternehmung GmbH (Umlegung Wanderweg und Brückenfundamente), Sepp Braunwalder (Holzerarbeiten) und Rüttimann Metall- und Konstruktionsbau AG (Brücke aus Metall) vergeben.
Auf der Website www.untereggen.ch sind die detaillierten Projektunterlagen (Situationsplan, Längen-, Höhen- und Querprofile, Detailplan Brücke, Teilstrassenplan) publiziert.

Der Gemeinderat dankt allen betroffenen Grundeigentümern für die Zustimmung und ist überzeugt mit der Umlegung des Wanderwegs eine nachhaltige Lösung für diesen beliebten Wanderweg getroffen zu haben.

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