Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage wurde Art. 27 der Covid-19-Verordnung 3 über das Ende des Jahres 2021 hinaus verlängert. Daher können Generalversammlungen, unabhängig der bestehenden statutarischen Regelungen, auch im Jahr 2022 auf schriftlichem Weg erfolgen.
Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Region Rorschach hat sich daher an seiner Sitzung vom 16.11.2021 dazu entschieden, auch im 2022 von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe (Urabstimmung) Gebrauch zu machen und auf die physische Veranstaltung zu verzichten.
Quelle www.raiffeisen.ch