Gemeinde Thal – Die Gemeinde hat die Aufgabe, Gemeindestrassen, Trottoirs und öffentliche Plätze vom Schnee zu räumen. An Kantonsstrassen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons zuständig. Bereits früh am Morgen wird mit den Räumarbeiten begonnen, damit der Berufsverkehr und die öffentlichen Verkehrsmittel möglichst befahrbare Strassen erhalten. Wir weisen hierbei darauf hin, dass die Angestellten der Gemeinde und des Kantons mit vollem Einsatz unterwegs sind. Trotzdem kann es natürlich vorkommen, dass nicht jeder Platz und jede Strasse schon frühmorgens vom Schnee befreit ist. In erster Linie werden viel befahrene Strassen geräumt. Es kann also nicht selbstverständlicherweise davon ausgegangen werden, dass Gemeindestrassen, Trottoirs und Wege stets frei von Schnee- oder Eisglätte sind.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten wird die Bevölkerung gebeten, während des aktiven Winterdienstes nicht auf Trottoirs, in Parkverboten oder ausserhalb von markierten Parkfeldern zu parkieren. Die Gemeinde lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, welche beim Schneepflügen oder beim Salzstreuen an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen entstehen. Private Haus- und Garagenzufahrten sind Sache der Grundeigentümer oder der Mieter. Der weggeräumte Schnee von Privatgrundstücken darf nicht auf öffentlichem Grund gelagert werden. Wir danken für Ihr Verständnis.
Sollten durch den Winterdienst Schäden an Gebäuden, Stellriemen oder Zäunen, etc. verursacht werden, bitten wir Sie diese Schäden mittels Bilder zu dokumentieren und dem Bauamt zuzustellen (bauamt@thal.ch). Wir bitten Sie schon jetzt für die Unannehmlichkeiten um Entschuldigung und werden uns um eine rasche Schadenbehebung bemühen. (pd/gk)
Quelle: Gemeindeverwaltung Thal
Foto: Sandra Bischof