Zusammenarbeit für Feuerwehr mit der Stadt St. Gallen bestätigt / Pro-Kopf Beitragstufenweise erhöht

Die Gemeinde Untereggen hat die Stadt St. Gallen seit dem Jahr 2000 mit der Wahrnehmung der Feuerwehraufgaben auf ihrem Gemeindegebiet betraut. Die Mitglieder der Feuerwehr der Stadt St. Gallen sind mit einem «Zug Untereggen» in die Milizfeuerwehr der Stadt St. Gallen integriert. Zwei Fahrzeuge werden für den raschen Einsatz im Feuerwehrdepot Untereggen geführt. Der Zug Untereggen rückt ab dem Depot Untereggen aus.

Erhöhung von Fr 56.00 auf Fr. 77.00 pro Einwohner/in

Die Stadt St. Gallen ist an den Gemeinderat Untereggen herangetreten, um eine Erhöhung des pro Kopf-Beitrages zu erreichen, weil die Gebäudeversicherung die Kantonsbeiträge für Anschaffungen für Feuerwehren, welche gemeindeübergreifend zusammen arbeiten, gekürzt hat. Dadurch entsteht bei der Stadt St. Gallen ein beträchtliches Manko. Die Feuerwehrkommission und der Gemeinderat haben sich grundlegend mit der Zusammenarbeit mit der Stadt St. Gallen auseinandergesetzt und vor allem festgehalten, dass die bewährte Zusammenarbeit in der bisherigen Form weitergeführt werden soll. Aufgrund der Senkung der Kantonsbeiträge ist ein gewisser Ausgleich über die Erhöhung des Pro-Kopf-Beitrages erforderlich. Der Gemeinderat hat sich in zwei Verhandlungsrunden mit der Stadt St. Gallen auf eine Erhöhung des Pro-Kopf-Beitrages von Fr. 56.00 pro Einwohner/in auf Fr. 71.50 im Jahr 2023 und Fr. 77.00 ab dem Jahr 2024 geeinigt. Der Zusammenarbeitsvertrag mit der Stadt St. Gallen wurde entsprechend angepasst und vom Gemeinderat genehmigt. Dies entspricht Mehrkosten von knapp 16’000 Franken im Jahr 2023 bzw. von knapp 22’000 Franken ab dem Jahr 2024. Die Staffelung erfolgte, weil in der Gemeinde Untereggen aufgrund der Bautätigkeit im Hinterhof ein leichter Anstieg der Einwohnerzahl und der Erträge der Feuerwehrersatzabgaben im Jahr 2024 wahrscheinlich ist.

Zweigeteilte Finanzierung des Mehraufwandes

Eine Erhöhung der finanziellen Leistung an die Stadt St. Gallen lässt sich nur mit einer Änderung des bisherigen Finanzierungssystems bezahlen. Bisher erfolgte die Finanzierung vollständig über die Feuerwehrersatzabgaben der Dienstpflichtigen, welche kein Feuerwehrdienst leisten. Der Ansatz der Feuerwehrersatzabgabe betrug bisher 12 % der einfachen Steuer (vergleichbar mit dem Steuerfuss). Durch eine Erhöhung der Ersatzabgabe auf das gesetzlich maximale Mass von 20% wäre noch keine vollständige Finanzierung des Feuerschutzes möglich. Zusätzlich problematisch an einer Erhöhung wäre, dass lediglich die Ersatzabgabepflichtigen im Alter von 20 bis 50 Jahre für die Finanzierung herangezogen würden, obschon alle Steuerpflichtigen von den Leistungen der Feuerwehr profitieren (Leben retten, Schäden mindern). Dazu kommt, dass das gesetzliche Maximum der Ersatzabgabe bei Fr. 700.00 liegt und damit die tieferen und mittleren Einkommen zusätzlich belastet würden. Der Gemeinderat erachtet dieses System als unsozial und ungerecht. Das Stadtparlament der Stadt St. Gallen hat sich im letzten Jahr dieselben Gedanken gemacht und die Ersatzabgabe von 10 auf 15 % der einfachen Steuer erhöht und gleichzeitig beschlossen, 10 % der Feuerwehrkosten aus allgemeinen Steuermitteln zu decken. Der Gemeinderat hat im Sinn «gleiche Feuerwehr, gleiche Regeln» den Satz der Ersatzabgabe von 12 auf 15 % erhöht. Die restlichen Mittel für die Finanzierung des Feuerschutzes sollen aus allgemeinen Steuermitteln bezahlt werden. Auch wenn die Verwendung von allgemeinen Steuermitteln nicht per se eine Steuerfusserhöhung auslösen soll, wäre eine solche um 1 Prozentpunkt wesentlich gerechter als wenn eine eingeschränkte Anzahl von Feuerwehrpflichtigen (zusätzlich) 5 Prozentpunkte mehr leisten müsste. Dies macht im Jahr 2023 voraussichtlich Fr. 26’200 (oder rund 1 Steuerprozent) aus und wird vom Gemeinderat im Budget 2023 als neue wiederkehrende Ausgabe beantragt.

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